Allgemeine Geschäftsbedingungen für das 7for7 City - Abo

(Stand 25. April 2023)

1. Geltungsbereich und Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen1.1 Geltungsbereich

1.1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf alle geschäftlichen Beziehungen zur Anmietung von elektrisch unterstützten Zweirädern (nachfolgend „ABOSCOOTER“) zur exklusiven Nutzung zwischen dem jeweiligen vertragsschließenden Nutzer des ABOSCOOTERs (nachfolgend „KUNDE“) und der 7for7 GmbH (nachfolgend „7for7“). Das Angebot zur Anmietung von ABORÄDERN, für das diese AGB gelten, richtet sich an Privat- und Geschäftskunden.1.1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen eines KUNDEN haben keine Gültigkeit.

1.2 Änderung der AGB

1.2.1 Die AGB beruhen auf den derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. BGB, höchstrichterliche Gerichtsentscheidungen). 7for7 ist berechtigt, die AGB zu ändern, wenn Regelungen nach Vertragsschluss aufgrund einer Änderung der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen unwirksam werden bzw. ihre Unwirksamkeit festgestellt wird, dies zu einer Lücke im Vertrag führt oder die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges gestört ist. Dies gilt nicht für die Änderung der Preise sowie der beiderseitigen Leistungspflichten.

1.2.2 7for7 wird dem KUNDEN Änderungen der AGB rechtzeitig vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitteilen. Die Anpassung wird wirksam, wenn der KUNDE zustimmt. Die Zustimmung des KUNDEN gilt dabei als erteilt, wenn der KUNDE nicht bis zum Zeitpunkt von deren geplanten Inkrafttreten widerspricht. Auf die Rechte und Folgen wird der KUNDE in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs ist 7for7 zur Kündigung berechtigt.

1.3 Änderung der Preise 7for7 ist berechtigt, die Preise zu ändern. Dabei wird 7for7 den KUNDEN rechtzeitig über Anlass, Höhe und Umfang der Preiserhöhung informieren. Dem KUNDEN steht bis zum Wirksamwerden der Preisänderung das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Hierauf wird er in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Die Preisanpassung tritt für ihn im Falle einer solchen Kündigung dann bis zur Vertragsbeendigung nicht in Kraft. Aktuelle Informationen über die geltenden Preise sind in unserem Preisverzeichnis unter www.7for7.eu erhältlich.

2. Verwendung Dritter, Rechtsnachfolge

  1. 7for7 darf sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter bedienen.
  2. 7for7 ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Hierüber wird der KUNDE informiert. Der KUNDE ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Eintritts des Dritten zu kündigen. Die Kündigung ist ausgeschlossen, sofern ein nach §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag vollständig übernimmt.
     3. Angebotsumfang, Nutzungsberechtigung und Preisberechnung

 3.1 Angebotsumfang 7for7 vermietet dem KUNDEN ein „ABOSCOOTER“ für den gewünschten Zeitraum zur Nutzung. Indem der KUNDE den Bestellvorgang über unsere Online-Registrierungsstrecke abschließt, gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Abonnements ab. Bekommt der KUNDE daraufhin eine Bestätigung seiner Bestellung, stellt diese Bestätigung gleichzeitig unsere Annahme dar. Der Mietvertrag kommt somit zustande. Ist zu diesem Zeitpunkt der gewünschte ABOSCOOTER nicht verfügbar, wird der KUNDE auf die Warteliste aufgenommen und von 7for7 kontaktiert.

 3.2 Fahrzeugwahl Der KUNDE kann zwischen den verschiedenen Zweirad- und Vierradkategorien mit unterschiedlichem Zubehör wählen, er hat aber innerhalb der gewählten Fahrzeugkategorie keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug.

 3.3 Übergabe/Lieferung und Einweisung 3.3.1 Nach Vertragsschluss wird ein Termin für die ABOSCOOTER-Übergabe und Einweisung vereinbart. Im Rahmen der Übergabe muss sich der KUNDE durch ein geeignetes Ausweisdokument legitimieren. Das Abo beginnt mit der Übergabe zu laufen. Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden die Kosten in Rechnung gestellt.

3.3.2 ABOSCOOTER und dass der 7for7 gehörige Zubehör (z. B. Akku, Ladegerät, Kettenschloss, Schlüssel, Helm, Gebrauchsanleitung) bleiben im Eigentum von 7for7.

3.3.3 Über die Übergabe ist ein Übergabeprotokoll anzufertigen, in das alle Gebrauchsspuren, Schäden und Fehlfunktionen aufgenommen und dokumentiert werden müssen. Sollte der ABOSCOOTER bei Lieferung Schäden aufweisen, ist 7for7 unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen ab Lieferung, hierüber unter Beifügung von Fotos zu informieren. Erfolgt die Meldung eines Schadens nicht rechtzeitig, wird bei der Rückgabe des Mietgegenstands davon ausgegangen, dass der ABOSCOOTER im Zeitpunkt der Lieferung durch 7for7 keine Schäden aufgewiesen hat.

3.3.4 Diese Vermutungsregel gilt nicht, wenn der Mieter nachweist, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des ABOSCOOTERS vorhanden war. Alles Zubehör, das auf dem Lieferschein angegeben wird, muss vom KUNDEN am Ende des Abos an 7for7 zurückgegeben werden.

 3.4 Sicherung des ABOSCOOTERS Das ABOSCOOTER ist während des Abstellens auszuschalten und mit den zur Verfügung gestellten Schlössern und Sicherungsmechanismen abzuschließen und somit gegen jede Art von Verlust zu sichern. Die Schlüssel sind sicher aufzubewahren. Es ist darauf zu achten, dass alle nicht fest verbauten Teile wie Akku und Bordcomputer mitgenommen werden müssen. Diese dürfen während des Abstellens nicht am ABOSCOOTER verbleiben.

 3.5 Nutzungsberechtigung Voraussetzung für den Abschluss des Abo-Vertrages für ein ABOSCOOTER ist die Vollendung des 18 Lebensjahrs sowie der Vertragsabschluss über die Online-Registrierungsstrecke auf www.7for7.eu mit der 7for7. Zur Identifizierung des KUNDEN muss dieser ein Online-Validierungsverfahren durchlaufen und – falls erforderlich – seine Fahrerlaubnis verifizieren lassen.

3.6 Berechtigte Nutzer

3.6.1 Der ABOSCOOTER samt Zubehör steht dem KUNDEN zur Verfügung. Falls der ABOSCOOTER zur gewerblichen Nutzung vorgesehen ist, kann der ABOSCOOTER den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. Diese BERECHTIGTEN NUTZER sind im Übergabeprotokoll oder per E-Mail zu benennen. Der ABOSCOOTER wie auch das Zubehör darf darüber hinaus Dritten nicht überlassen oder in anderer Form die Nutzung gewährt werden. Der Verkauf, die Verpfändung, die Untervermietung, der Verleih sowie jede andere Belastung des ABOSCOOTERs und des Zubehörs mit Rechten Dritter ist untersagt. Für diese BERECHTIGTEN NUTZER gelten die gleichen Nutzungsvorgaben wie für den KUNDEN.

3.6.2 Die Nutzung des ABOSCOOTERs durch BERECHTIGTE NUTZER gestattet der KUNDE in eigener Verantwortung. Der KUNDE hat in diesem Fall sicherzustellen, dass der BERECHTIGTE NUTZER sich mit der Funktionsweise des ABOSCOOTERs vertraut macht, die Regelungen dieser AGB beachtet und selbst die Nutzungsvoraussetzungen erfüllt. Ist eine gültige Fahrerlaubnis für das Führen des ABOSCOOTERS erforderlich, hat sich der KUNDE vor der Überlassung an den BERECHTIGTEN NUTZER die erforderliche Fahrerlaubnis vorlegen zu lassen. Der KUNDE hat das Handeln von Dritten wie eigenes Handeln zu vertreten.

3.7 Der KUNDE benötigt die für das jeweilige Fahrzeug erforderliche gültige Fahrerlaubnis. Als „gültige Fahrerlaubnis“ werden europäische Führerscheine aus der Europäischen Union (EU) und/oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) akzeptiert. Nicht-EU/-EWR-Führerscheine werden nur in Verbindung mit einem internationalen Führerschein oder einer beglaubigten Übersetzung des nationalen Führerscheins in die deutsche oder englische Sprache sowie einem Nachweis der Einreise in die EU/ den EWR akzeptiert. 7for7 ist berechtigt, eine Kopie der Fahrerlaubnis abzuspeichern. Der KUNDE hat die gültige Fahrerlaubnis während der Fahrt bei sich zu tragen und alle darin ggf. enthaltenen Bedingungen und Auflagen zu erfüllen.

3.7.1 Legitimation: KUNDEN, die natürliche Personen sind, müssen vor Vertragsschluss ihre Identität und Fahrerlaubnis von einem autorisierten Online-Validierungsdienst oder durch einen 7for7 -Mitarbeiter überprüfen lassen. Ist der KUNDE eine juristische Person, wird die Fahrerlaubnis des Hauptfahrers validiert.

3.7.2 Die Validierung der Fahrerlaubnis ist für sechs Monate gültig, danach ist der Validierungsprozess erneut zu durchlaufen. Unabhängig davon behält sich 7for7 das Recht vor, den Nachweis der Fahrerlaubnis jederzeit anzufordern. Bei Entzug, Verlust, Sicherstellung bzw. Beschlagnahme der Fahrerlaubnis hat der KUNDE 7for7 unverzüglich zu informieren. Die Fahrberechtigung für das ABOSCOOTER erlischt unmittelbar für die Dauer des Fahrverbotes.

 4. Nutzungsvorschriften und Rückgabe Die Nutzung des ABOSCOOTERs erfolgt auf eigene Gefahr und liegt in der alleinigen Verantwortung des KUNDEN.

 4.1 Verkehrstüchtigkeit und Wartung 4.1.1 7for7 übergibt den ABOSCOOTER in gewartetem, verkehrstüchtigem Zustand. Während der Laufzeit des Abos nimmt der KUNDE die folgenden Aufgaben wahr: Aufladen des Akkus, Überprüfen des Reifendrucks, Einhaltung der Wartungsintervalle, aufleuchtende Warnleuchten bzw. Anzeigen am Bordcomputer befolgen.

4.1.2 Ungeachtet der initialen Überprüfung durch 7for7 ist der KUNDE verpflichtet, vor jedem Fahrtbeginn die wichtigsten Komponenten, wie Bremssystem, Lenker, Rahmen, Sattel sowie den Reifenluftdruck auf Verkehrssicherheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Bei Eintritt der Dämmerung oder bei Nachtfahrten muss zudem ein Lichttest durchgeführt werden. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, offensichtlich vor oder wird er während der Nutzung offenbar, ist die weitere Nutzung des ABOSCOOTER sofort zu unterlassen. Gemäß Ziffer 4.4 hat eine Mitteilung an 7for7 zu erfolgen.

 4.2 Pflege und Sicherung

4.2.1 Während der Mietzeit hat der KUNDE darauf zu achten, dass der ABOSCOOTER pfleglich und schonend behandelt wird, insbesondere die Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers sowie die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit und des Gesamtgewichtes sind zu beachten. Der ABOSCOOTER ist regelmäßig zu reinigen. Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett hat der KUNDE unverzüglich anzuhalten und zu überprüfen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann. 4.2.2 Der KUNDE hat den ABOSCOOTER vor Beschädigung, Veränderung und Zerstörung zu schützen. Eingriffe am ABOSCOOTER sind nicht erlaubt, insbesondere darf der ABOSCOOTER nicht umgebaut, umgestaltet oder umgerüstet werden. Der ABOSCOOTER muss außerdem gegen Diebstahl, Verlust und unberechtigten Gebrauch durch Dritte gesichert werden. Der ABOSCOOTER soll bei jedem Parken oder Abstellen möglichst an einem festen Gegenstand wie Fahrradständer befestigt werden. Ggf. ist der Akku sowie der Bordcomputer mitzunehmen. Es ist darauf zu achten, dass der Akku nicht tiefenentladen wird.

 4.3 Nutzungsvorschriften 4.3.1 Der KUNDE ist verpflichtet, überall und zu jeder Zeit die gesetzlichen Bestimmungen zur Teilnahme am Straßenverkehr, insbesondere die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), zu beachten.

4.3.2 Darüber hinaus gelten die von 7for7 mitgeteilten weiteren Vorgaben, die für den jeweilige ABOSCOOTER im Nutzungsleitfaden zusammengefasst sind.

4.3.3 Bei Zuwiderhandlung gegen die Regelungen der Ziffer 4.3 kann 7for7 eine Gebühr erheben. Darüber hinaus stellt 7for7 dem KUNDEN die gegebenenfalls anfallenden behördlichen Gebühren in Rechnung.

4.4 Mitteilungspflicht

4.4.1 Liegt zu Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, oder wird er während der Nutzung erkennbar, hat der KUNDE die Nutzung des ABOSCOOTERs sofort einzustellen. 7for7 muss dieser Mangel unverzüglich mitgeteilt werden. Auch kleinere Mängel wie Reifen-, Felgen- oder Speichenschäden, Schäden an der Lenkung, am Spiegel, am Licht und der Transportkiste, oder Gangschaltungsdefekte unterliegen der Mitteilungspflicht.

4.4.2 Bei Unfällen, an denen außer dem KUNDEN fremdes Eigentum oder andere Personen beteiligt sind, ist der KUNDE verpflichtet, unverzüglich sowohl die Polizei als auch 7for7 zu verständigen. Widrigenfalls haftet der KUNDE für den aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schaden. Gleiches gilt, wenn ein ABOSCOOTER während der Anmietung gestohlen oder mutwillig beschädigt (Vandalismus) wird oder beim Verlust von Zubehör.

4.5. Wartung, Tausch, Reparaturen und Ersatz

4.5.1 Der ABOSCOOTER muss regelmäßig gewartet werden. 7for7 teilt dem KUNDEN das für sein ABOSCOOTER geltenden Wartungsintervall bei der Übergabe mit. Der KUNDE ist daher verpflichtet, auf die Einhaltung des Wartungsintervalls zu achten und 7for7 zu informieren, wenn der entsprechende Kilometerstand erreicht ist. 7for7 ist berechtigt, den ABOSCOOTER jederzeit nach vorheriger Ankündigung in Augenschein zu nehmen, es ganz oder teilweise auszutauschen sowie Wartungs- und Reparaturarbeiten daran vorzunehmen.

4.5.2 7for7 übernimmt die Kosten für Reparaturen und Wartung. Sofern diese während der Mietzeit notwendig werden, hat der KUNDE 7for7 das Reparatur-/ Wartungsbedürfnis mitzuteilen, sodass 7for7 erfassen kann, welche Maßnahmen erforderlich sind und das weitere Vorgehen planen und beauftragen kann. Eine Reparatur/ Wartung durch den KUNDEN selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten darf nur erfolgen, sofern 7for7 hierzu ausdrücklich zugestimmt hat oder 7for7 mit der Reparatur in Verzug ist. Der KUNDE hat vor Erteilung des Auftrags sicherzustellen, dass die Fachwerkstatt bereit ist, die Rechnung auf 7for7 auszustellen. Die Rechnung muss den Anforderungen des § 14 UStG genügen, damit 7for7 die Erstattung der Vorsteuer beantragen kann. Sollte die Rechnung nicht auf 7for7 ausgestellt sein oder nicht den Anforderungen des § 14 UStG genügen, ist eine Erstattung durch den Vermieter nicht möglich. Etwas anderes gilt nur, sofern der KUNDE nachweist, dass ihn hieran kein Verschulden trifft.

4.5.3 Im Falle von notwendigen Reparaturen/Instandsetzungen während der Mietzeit hat der KUNDE keinen Anspruch auf ein Ersatz-ABOSCOOTER, sofern die Notwendigkeit der Reparatur oder Instandsetzungsmaßnahme nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch 7for7 herbeigeführt wurde. Etwaige Minderungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

4.5.4 Im Falle eines Tauschs erhält der KUNDE ein gleichwertiges Fahrzeug, die Auswahl des jeweiligen Fahrzeugs trifft 7for7.

4.5.5 Ist eine Reparatur bzw. ein Tausch nicht innerhalb von 30 Tagen möglich, so entfällt die Mietzahlung für den Zeitraum vom Eingang der Mangelanzeige bis zu dem Zeitpunkt, ab dem der KUNDE wieder ein einsatzbereites ABOSCOOTER zur Verfügung hat. Hat der KUNDE den Schaden am ABOSCOOTER oder den Verlust selbst zu vertreten, hat er keinen Anspruch auf Reparatur oder Ersatz.

 4.6 Rückgabe

4.6.1 Der KUNDE hat den ABOSCOOTER spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Das Fortsetzen des Gebrauchs verlängert das Mietverhältnis nicht. Der § 545 BGB findet keine Anwendung.

4.6.2 Der KUNDE hat den ABOSCOOTER mit dem gesamten an ihn übergebenen Zubehör wie Akkus, Schlössern und Schlüsseln zurückzugeben. Über die Rückgabe wird ein Übergabeprotokoll gefertigt.

4.6.3 Wird der ABOSCOOTER nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der KUNDE für jeden angefangenen Tag den regulären Preis zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen. Die aktuellen Preise sind auf www.7for7.eu zu finden.

 5. Vertragslaufzeit und Kündigung Die Vertragslaufzeit sowie alle anderen wichtigen Vertragsdetails sind in der Vertragsbestätigung aufgeführt. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Monate. Der Mietbeginn erfolgt mit der Übergabe. Das Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht vier Wochen vor Ablauf eines Monats gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und ist zu richten an 7for7 GmbH, Am Stadtgarten 28, 78647 Trossingen oder info@7for7.eu. Mit Ende des Mietvertrags hat der KUNDE den ABOSCOOTER an 7for7 zurückzugeben.

 6. Abrechnung und Zahlung 6.1 Abrechnung Die Abrechnung erfolgt monatlich. In Ausnahmefällen ist 7for7 berechtigt, einzelne Positionen erst mit der Abrechnung des darauffolgenden Monats in Rechnung zu stellen. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail. Rechnungen werden zu dem von 7for7 angegebenen Zeitpunkt fällig. Beginnt oder endet ein Abo innerhalb eines Monats, kann die Miete für einen solchen Monat anteilig berechnet und auch abgebucht werden.

 6.2 Zahlung Der KUNDE ist verpflichtet, 7for7 mit Vertragsabschluss ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Hierbei erklärt sich der KUNDE damit einverstanden, dass zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung (Vorabinformation) auf zwei Tage vor Belastung verkürzt wird. Wird der fällige Betrag nicht bezahlt, behalten wir uns vor, eine Inkassostelle mit der Einziehung zu beauftragen.

 7. Kundendaten, Datenschutz und datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung 7.1 Kundendaten Der KUNDE ist verpflichtet, 7for7 unverzüglich über Änderungen seiner Kontaktdaten sowie Änderungen seiner Bankverbindung zu informieren. Gleiches gilt für den Fall, dass sich Änderungen hinsichtlich der BERECHTIGTEN NUTZER ergeben.

 7.2 Datenschutz 7for7 wird die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Daten erheben, übermitteln oder zugänglich gemachte Daten unter Beachtung der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandeln. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen auf www. http://www.7for7.eu/datenschutzerklaerung.html

 8. Haftung und Versicherungsschutz 8.1 Haftung gegenüber Dritten Die Nutzung des ABOSCOOTERs erfolgt auf eigenes Risiko des KUNDEN. Der KUNDE haftet für jeglichen Schaden, der der 7for7 aus seiner Zuwiderhandlung gegen Regelungen aus diesen AGB entsteht. Vom KUNDEN verursachte Schäden trägt der KUNDE selbst. Haftpflichtschäden hat der KUNDE eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche des Haftpflichtversicherers der 7for7 gegenüber dem KUNDE bleiben hiervon unberührt.

 8.2 Haftung gegenüber 7for7 Verursacht der KUNDE fahrlässig einen Schaden am ABOSCOOTER oder wird das ABOSCOOTER aufgrund von Fahrlässigkeit des KUNDEN gestohlen, haftet er für den dadurch entstandenen Schaden am ABOSCOOTER bzw. für die Wiederbeschaffungskosten bis zu einem Höchstbetrag gemäß aktuellem Preisverzeichnis. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der KUNDE den Schaden oder den Diebstahl vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat. Maßgeblich für die Haftung ist dann der tatsächlich entstandene Schaden.

 8.3 Haftung für BERECHTIGTE NUTZER Der KUNDE haftet in gleichem Maße für die durch seine BERECHTIGTEN NUTZER verursachten Schäden.

 8.4 Mitteilung von vorliegenden Schadensmeldungen 7for7 wird den KUNDEN unverzüglich von einer vorliegenden Schadensmeldung informieren. 7for7 wird dem KUNDEN Gelegenheit geben, sich zu diesem Sachverhalt zu äußern.

 8.5 Haftung von 7for7 Außer in Fällen der Verletzung von Leben, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von 7for7 auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von 7for7 und nur auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt. Insbesondere haftet 7for7 weder für Schäden, die der KUNDE mit dem von ihm genutzten ABOSCOOTER oder an mit diesem transportierten Gegenständen verursacht, noch für Schäden, die dem KUNDEN durch jede Form der Nichtverfügbarkeit des ABOSCOOTERs entstehen. Eine Haftung der 7for7 gegenüber dem KUNDEN entfällt im Falle unbefugter oder unerlaubter Benutzung der ABOSCOOTERs.

 8.6 Haftungsfreistellung Der KUNDE stellt 7for7 von sämtlichen Ansprüchen frei, die durch die Verletzung gesetzlicher oder sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung des ABOSCOOTERs entstanden sind (z. B. Verkehrsverstöße, Bußgelder).

 8.7 Versicherung und Selbstbeteiligung 8.7.1 Die ABORÄDER sind von der 7for7 gegen (Teil-)Diebstahl und Vandalismus versichert. 8.7.2 Die Scooter sind von der 7for7 haftpflichtversichert. Die vorgenannte Haftpflichtversicherung ist, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist, deckungsgleich mit den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV herausgegebenen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 03.2021 (nachfolgend „AKB“ genannt). Verletzt der FAHRER eine Verpflichtung der AKB und führt dies zu einer Befreiung des Versicherers von seiner Zahlungsverpflichtung, entfällt der Versicherungsschutz.

 9. Außergerichtliche Streitbeilegung 9.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind zur Teilnahme am Streitschlichtungsverfahren verpflichtet. Unsere E-Mail-Adresse ist in unserem Impressum zu finden. Eine Liste mit den Kontaktdaten der anerkannten Streitschlichtungsstellen ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show zu finden.

9.2 7for7 ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).

 10. Schlussbestimmungen 10.1 Diese Vertragsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 10.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 10.3 Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.